Festsetzungsbescheide nach Geologiedatengesetz (GeolDG)

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Kategorisierung von geologischen Daten nach dem Geologiedatengesetz

Die BGR ist nach § 37 Absatz 3 Geologiedatengesetz (GeolDG) zuständig für den Gesetzesvollzug im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels.

Dazu gehört auch die Kategorisierung von geologischen Daten vor deren öffentlicher Bereitstellung.

Bereits vor dem 30.06.2020 bei der BGR vorhandene geologische Daten werden gemäß § 29 GeolDG kategorisiert in

  • - Nachweisdaten, § 3 Abs. 3 Nr. 1 GeolDG
  • - Fachdaten, § 3 Abs. 3 Nr. 2 GeolDG
  • - Bewertungsdaten, § 3 Abs. 3 Nr. 3 GeolDG

In der Ergebnisliste einer ausgeführten Suche finden Sie die jeweiligen geologischen Daten mit der festgesetzten Datenkategorie.

Zur Einsicht in den verfügenden Teil des jeweiligen Kategorisierungsbescheids klicken Sie bitte auf den entsprechenden Eintrag der Suchergebnismenge.

Der Kategorisierungsbescheid mit Begründung wird auf vorherige Anforderung und Terminvereinbarung an geologiedatengesetz@bgr.de bei der BGR, Stilleweg 2, 30655 Hannover, zu den Zeiten zwischen 9:00 Uhr und 15:30 Uhr zur Verfügung gestellt.